Spiegel am Motorrad sind ein Muss – und das nicht nur, weil sie der Gesetzgeber vorschreibt. Sie gewährleisten, dass du den Verkehr hinter dir jederzeit sicher im Blick behalten kannst, ohne dich dabei gefährlich verrenken zu müssen. Auch wenn der Gesetzgeber strikte Vorgaben für die reflektierenden Anbauteile macht, gibt es bei ihrer Größe und der Anbringung Spielraum und somit einiges zu beachten.
Entsprechend den Vorschriften des § 56 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sind sämtliche Kraftfahrzeuge verpflichtet, über „Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht“ zu verfügen. Die Anzahl der benötigten Spiegel richtet sich nach dem Erstzulassungsdatum des Motorrads:
Erstzulassung vor 1990: Bei diesen Motorrädern ist mindestens ein Spiegel erforderlich.
Motorräder ab Baujahr 1990 müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein.
Zusätzlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Rückspiegel in einer Position installiert werden müssen, die es dem Fahrer ermöglicht, den Verkehr hinter dem eigenen Fahrzeug klar und deutlich zu beobachten. Es ist nicht gestattet, diese Anbauteile in einer Weise zu verwenden, die keinen funktionalen Zweck erfüllt.
Auch bei den technischen Vorgaben machen die StVZO und die Europäische Union detaillierte Angaben. So muss/darf